§ 31 Abs 2 lit c Krnt AWO 1994 (Erlassung einer Abfuhrordnung durch den Gemeinderat; darin Festlegung der Art der zu verwendenden Müllbehälter)
VwGH 11. 12. 1997, 97/07/0196
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die AbfuhrO der Gd G für den Abholbereich die Verwendung von Müllsäcken für zul erklärt. Auch aus dem Umstand, dass im Sonderbereich Müllsäcke verwendet werden können, ist für die Bfin nichts zu gewinnen. Abholbereich und Sonderbereich sind völlig unterschiedliche Bereiche; daraus, dass die AbfuhrO der Gd G im Sonderbereich Müllsäcke zulässt, kann daher nicht abgeleitet werden, es sei unsachl, wenn die AbfuhrO der Gd G im Abholbereich keine Müllsäcke zulässt.