§ 42 Abs 1 AVG (mündliche Verhandlung, Kundmachung, Wirkung; Präklusion der nicht rechtzeitig erhobenen Einwendungen; allfällige zu späte Ausschreibung; Möglichkeit eines Vertagungsantrages, allenfalls ergänzendes Vorbringen in der Berufung)
§ 56 AVG (Bescheid, Erlassung, Kollegialorgan; Beschlussfassung über Bescheidinhalt)