§ 63 Abs 3 AVG (Berufung, begründeter Antrag; Erkennbarkeit, womit der Bf seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt)
VwGH 18.12.1997, 97/06/0162
Eine Berufung, mit der gg die Versagung einer BauBew „Einspruch“ erhoben wird mit dem Beifügen, dass „demnächst ein Ansuchen um Umwidmung“ des Grundstücks eingebracht werde, lässt erkennen, aus welchem Grund der Bf den B für rechtswidrig hielt. Die Begr muss nicht stichhaltig sein. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.