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VwGH 28. 1. 1998, 97/01/0983 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1999/375ZfV 1999, 141

§ 71 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzung einer Fristversäumnis; keine, unwirksame Zustellung der anzufechtenden Entscheidung)

VwGH 28.01.1998, 97/01/0983

Der Bf hat im WE-A (wegen Versäumung der Einspruchsfrist) ausschließl damit argumentiert, dass die Zustellung der Strafverfügung rechtsunwirksam erfolgt sei. Er wiederholt diese Ansicht sowohl in der Berufung als auch in der Beschwerde mehrfach.

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