§ 7 ZuStG (Zustellmangel; Bezeichnung eines falschen Empfängers, [andere Mängel, zB falsche Adresse, können wohl geheilt werden, wenn es dem Empf zugeht]; Heilung des Mangels, keine)
§ 9 ZuStG (Zustellmangel, Vertreterwechsel; falsche Zustellverfügung; Zukommen, tatsächlches)