§ 58 Abs 2 AVG (Bescheidbegründung; Nachvollziehbarkeit; Verfahren über Antrag auf Aufenthaltsbewilligung; Stellungnahme des Arbeitsmarktservice; Bindung der erstinstanzlichen Behörde; Begründung des erstinstanzlichen Bescheides; Nachprüfung durch Berufungsbehörde; Verweisung nicht ausreichend)
§ 60 AVG (ebenso)