§ 7 VStG (Anstiftung und Beihilfe, Vorsätzliche Veranlassung der Begehung einer Verwaltungsübertretung)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Anstiftung, wesentliche Tatbestandselemente, ua unmittelbarer Täter; „sechs unbekannt gebliebene Personen“ reicht nicht)