§ 5 Abs VStG (Schuld, Ungehorsamsdelikt, mangelndes Verschuldens, Glaubhaftmachung, keine bei bloßer Behauptung der Existenz eines Kontrollsystems)
§ 5 Abs VStG (Schuld, Ungehorsamsdelikt, mangelndes Verschuldens, Glaubhaftmachung, keine bei bloßer Behauptung der Existenz eines Kontrollsystems)