§ 23 Abs 1 lit b Vlbg BauG (Baubewilligung; Umbau; Ersetzung der Gewölbedecke eines Kellers durch Stahlbetondecke, Einbau einer Wohnung)
VwGH 18. 12. 1997, 96/06/0290
Der Bf hat begonnen, im Kellerraum die Gewölbedecke zu entfernen, eine Stahlbetondecke zu errichten und eine Wohnung einzubauen. Dabei handelt es sich um einen Umbau iSd § 2 Abs 1 Vlbg BauG. Aus der Anführung der Niederreißung ganzer Geschoße und nachfolgender Wiedererrichtung kann nicht geschlossen werden, dass andere Baumaßnahmen der wesentl Umgestaltung des Inneren oder Äußeren keinen Umbau darstellen könnten. Abw.