§ 19 Abs 1 Nö BauO 1976 (Maßnahme der örtlichen Raumordnung, Verkleinerung von Grundstücken im Bauland, Einlösung, Voraussetzungen; Maßnahme hat Bebaubarkeit erst ermöglicht, kein Einlösungsanspruch)
VwGH 27. 5. 1997, 97/05/0047
Bei der Erledigung eines EinlösungsA gem § 19 Abs 1 Nö BauO ist in Ermangelung anderslautender ges Regelungen von der Sach- und Rechtslage zur Zeit der Erlassung des B der BerufungsBeh auszugehen (VwGH 18. 11. 1986, 86/05/0100). Die BauBeh haben demnach die Frage zu beantworten, ob durch die zuletzt wirksam gewordenen Maßnahmen eine Verkleinerung oder Veränderung iSd § 19 Abs 1 Nö BauO eingetreten ist.