§ 5 Abs 2 zweiter Satz StVO (Alkomattest, Verweigerung, Vorwurf des Lenkers beinhaltet „Verdacht des Lenkers“; Tatzeit durch Verweigerung - nicht Lenken - bestimmt)
VwGH 14.11.1997, 97/02/0431
Mit angef B wurde die Bfin einer VerwÜbertretung gem § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO schuldig erkannt.