§ 5 Abs 6 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol, Blutabnahme, Verpflichtung, Verweigerung; Person über deren Aufforderung Blutabnahme verweigert wurde, wesentliches Sachverhaltselement, keines)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat)