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VwGH 19. 12. 1997, 97/02/0342 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1999/264ZfV 1999, 117

§ 89a Abs 7 StVO (Entfernung von Hindernissen, Kostenvorschreibung, Verursachungsprinzip)

VwGH 19.12.1997, 97/02/0342

Nach stRsp VwGH iZm der Entfernung von Hindernissen und den damit verbundenen Kosten (§ 89a Abs 7 StVO) gilt das Verursachungsprinzip und kommt es daher nicht auf das Verschulden an (ua VwGH 28.07.1995, 95/02/0129, mwN). Hier behaupteter Defekt des Fahrzeuges.

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