§ 78 lit c StVO (Verhalten auf Gehsteigen und Gehwegen im Ortsgebiet, Verbote, Fußgängerverkehr, Behinderung, Verstellen des Weges)
§ 7 VStG (Anstiftung und Beihilfe, Vorsätzliche Veranlassung der Verwaltungsübertretung durch andere, Anführung des unmittelbaren Täters)