§ 9 Abs 2 AlVG (Arbeitswilligkeit; Zumutbarkeit der Beschäftigung innerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Arbeitslosen; Kriterien; Versorgung und Betreuung von Familienangehörigen des Arbeitslosen durch diesen)
§ 9 Abs 3 AlVG (Zumutbarkeit der Beschäftigung außerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Arbeitslosen; Kriterien)