§ 101 ASVG (rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes; offenkundiges Versehen bei rechtlicher Beurteilung; Anwendung einer verfassungswidrigen, aber nicht vom VfGH aufgehobenen Bestimmung; Berücksichtigung der VfGH-Anlassfallwirkung)
§ 69 GSVG (rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes)