§ 15 Abs 1 WehrG (Bundesheer, Aufnahmebedingung; Vollendung des 18. Lebensjahres, körperliche und geistige Eignung)
§ 23 Abs 2 letzter Satz WehrG (Beschluss der Stellungskommis- sion, auf „Tauglich“ lautend, Zustimmung des Arztes erforderlich)
§ 59 AVG (Bescheid, Spruch, Rechtskraft, zweimalige Erlassung gleichlautender Bescheide mit jeweils unterschiedlichem Datum)