§ 33 Abs 2 HGG (Wohnkostenbeihilfe, eigene Wohnung, Führen eines selbständigen Haushaltes, keine bei Wohngemeinschaft)
VwGH 18.12.1997, 97/11/0199
Laut den Feststellungen der bel Beh bewohnte der Bf zum maßgebl Zeitpunkt mit 4 weiteren Pers (der Hauptmieterin und 3 weiteren Untermietern) zusammen eine Wohnung. Jede dieser 5 Personen benützte für sich allein einen als Wohn- und Schlafzimmer verwendeten Raum. Küche, Bad und WC wurden von allen 5 Personen gemeinsam benützt.