§ 36a Abs 3a WehrG (Aufschub der Einberufung, bis zum Abschluss der jeweiligen Ausbildung oder Berufsvorbereitung)
VwGH 18.12.1997, 97/11/172
Gem § 36a Abs 3a WG darf der Aufschub von der Beh bis zum Abschluss der jeweiligen Ausbildung oder Berufsvorbereitung gewährt werden. Die erwähnte Lehrabschlussprüfung stellte den Abschluss der Ausbildung iSd Best dar, sodass auf eine weitere Berufsvorbereitung für einen anderen oder einen höher qualifizierten Beruf nicht Bedacht genommen werden kann.