§ 64 Abs 2 KFG (Lenkerberechtigung, Versagung der Erteilung; Unzulässigkeit des Ausspruches, für welche Zeit keine Lenkerberechtigung erteilt werden darf)
§ 73 Abs 2 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung; Ausspruch für welche Zeit keine Lenkerberechtigung erteilt werden darf)