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VwGH 28. 10. 1997, 97/04/0173 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1999/187ZfV 1999, 95

§ 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Befähigungsnachweis, Nachsicht, Voraussetzungen; tatsächliche Befähigung)

VwGH 28.10.1997, 97/04/0173

Der Bf verkennt den normativen Gehalt des § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994, wenn er offenbar meint, es genüge nach dieser G-Stelle zur Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis, wenn einer der Ausnahmegründe des § 28 Abs 1 Z 2 lit a oder b gegeben sei. Diese Ausnahmsgründe sind zusätzl Tatbestandselemente, die kumulativ neben der hinreichenden tatsächl Befähigung gegeben sein müssen. Abw.

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