§ 18 Abs 2 Z 6 FrG (Aufenthaltsverbot; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ehe mit österreichischer
Staatsbürgerin zum Zwecke der Beschaffung einer Beschäftigungsbewilligung und einer Aufenthaltsbewilligung)
§ 19 FrG (Schutz des Privat- und Familienlebens)