§ 19 FrG (Ausweisung; Schutz des Privat- und Familienlebens; Ausweisung eines Asylwerbers während Beschwerdeverfahren vor VwGH gegen ablehnenden Asylbescheid)
VwGH 17.04.1997, 97/18/0158
Der Bf bekämpft die von der Beh vorgenommene Beurteilung nach § 19 FrG. Der angef B greife in sein Privatleben ein, da ein „massiverer Eingriff in das Privatleben eines Asyl-ASt als dessen Ausweisung vor Erledigung seiner Beschw beim VwGH gegen den ablehnenden (Asyl-)B … nicht denkbar“ sei.