§ 41 Abs 1 FrG (Schubhaft, Anordnung, Bescheid; Zweck, ua Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, abschließende Beurteilung, keine, berechtigter Grund für Annahme der Möglichkeit der Erlassung ausreichend)
VwGH 19.12.1997, 97/02/0416
Nach stRsp VwGH (vgl etwa Erk 24.02.1995, 95/02/0039) ist im Hinblick auf den im § 41 Abs 1 FrG umschriebenen Zweck der Schubhaft im Zeitpunkt ihrer Verhängung von der Beh noch nicht abschließend zu beurteilen, ob ein Aufenthaltsverbot zu erlassen sein werde; vielmehr genügt es, wenn die Beh aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände berechtigten Grund für die Annahme haben kann, dass die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes mögl sein werde.