§ 48 Abs 5 FrG (Dauer der Schubhaft, Anhaltung ausschließlich aus Gründen des Abs 4, unverzügliche niederschriftliche Inkenntnissetzung; hier keine, Verfahrensverstoß, Dartuung der Relevanz)
VwGH 19.12.1997, 97/02/0497
Soweit daher der Bf eine Verletzung der Verständigungspflicht iSd § 48 Abs 5 FrG rügt, es in der Folge aber unterlässt, die Relevanz dieser behaupteten Verstöße gegen VerfVorschriften darzutun, erübrigt es sich, auf die diesbezügl Ausführungen einzugehen. Abw.