§ 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 (Asylausschluss, Verfolgungssicherheit im Drittstaat; wirksamer Schutz vor Abschiebung in Verfolgerstaat, Unmaßgeblichkeit der Kenntnis des Aufenthalts durch Behörden des Drittstaates, Möglichkeit des Abbruches des Fluchtweges im Drittstaat)
VwGH 03.12.1997, 97/01/1015, 1017