§§ 51, 52 FrG (Schubhaft, Beschwerde; Festnahme durch bewaffneten Bundesheerangehörigen; Assistenzleistung, funktionelle Tätigkeit als Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes)
VwGH 27.06.1997, 97/02/0105
Mit B der bel Beh (UVS Bgl) wurde die an diese gerichtete Beschw des Bf wegen behaupteter Rechtswidrigkeit seiner Festnahme am 30. 4. 1996 gegen 04.45 Uhr durch einen bewaffneten Bundesheerangehörigen unter Berufung auf § 52 Abs 2 und 4 FrG iVm § 67c Abs 4 AVG als unbegründet abgewiesen.