§ 6 Abs 2 AufG (Versorgung einer Aufenthaltsbewilligung; Inlandsantragstellung; Vorliegen einer Beschäftigungsbewilligung, einer Arbeitserlaubnis oder eines Befreiungsscheines; persönliche Antragstellung)
VwGH 24.01.1997, 96/19/2471
Jedenfalls für Fälle, in denen eine Berücksichtigung des Art 8 MRK bei einer auf § 6 Abs 2 AufG gestützten E nicht zu erfolgen hat, gilt Nachstehendes: