§ 5 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Stellungnahme des Arbeitsmarktservice; Begründung des erstinstanzlichen Bescheides; Nachprüfung durch Berufungsbehörde; Umfang der Bindung; Erfordernis der Bescheidbegründung; Verweisung nicht ausreichend)
§ 58 Abs 2 AVG (ebenso)