§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung)
§ 19 FrG (ebenso; Schutz des Privat- und Familienlebens; Eingriff nur, wenn iSd Art 8 Abs 2 MRK geboten; Interessensabwägung; illegaler Aufenthalt, Eheschließung; öffentliches Interesse an der Wahrung eines geordneten Fremdenwesens)