§ 17 Abs 3 FrG (Durchsetzbarkeit der Ausweisung; Aufhebung dieser Bestimmung durch VfGH)
VwGH 08.10.1997 96/21/0833
Richtig ist, dass der VfGH mit 01.12.1995, G 1306/95, § 17 Abs 3 und den zweiten Satz des § 27 Abs 3 FrG mit Wirkung vom 1. 7. 1996 als verfassungswidrig aufgehoben hat. § 17 Abs 3 FrG gehörte daher im Zeitpunkt der B-Erlassung nicht mehr dem Rechtsbestand an. Die bel Beh konnte daher nicht rechtens die sofortige Durchsetzbarkeit des B auf diese Bestimmung stützen. Diese Rechtswidrigkeit führt jedoch nicht zur Aufhebung des angef B, weil die Berufung in der Hauptsache zu Recht abgewiesen wurde. Abw.