§ 38 BDG (Versetzung, ua von Amts wegen, wichtiges dienstliches Interesse, Änderung der Geschäfts- und Personaleinteilung eines Bundesministeriums, völlige Umstrukturierung und Organisationsänderung)
§ 40 Abs 2 BDG (qualifizierte Verwendungsänderung, ua Abberufung eines Beamten aus seiner bisherigen Funktion unter Zuweisung einer nicht mindestens gleichwertigen neuen Verwendung)