§ 38 BDG (Versetzung, ua von Amts wegen, wichtiges dienstliches Interesse; Vorliegen eines schwerwiegenden dienstlichen Spannungsverhältnisses zwischen Kanzleileiterin einerseits und ihren Vorgesetzten und Mitarbeitern andererseits)
§ 40 Abs 2 BDG (qualifizierte Verwendungsänderung, Versetzung; Abberufung einer Kanzleileiterin unter Zuweisung eines Arbeitsplatzes als Sachbearbeiterin)