§ 38 BDG (Versetzung, Zulässigkeit bei wichtigem dienstlichen Interesse; langjährige Abwesenheit eines Leiters wegen Bestellung zum Mitglied des europäischen Rechnungshofes)
§ 40 Abs 2 Z 3 (Verwendungsänderung, Abberufung des Beamten von seiner bisherigen Verwendung ua ohne Zuweisung einer neuen Verwendung ist einer Versetzung gleichzuhalten)