§ 77 Abs 3 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigung, Auflagenvorschreibung, Emission von Luftschadstoffen, Begrenzung nach dem Stand der Technik; Antragsbedürftigkeit, keine Wesensänderung des Vorhabens durch Auflagen, „Warmwasserkesselanlage“; Trennbarkeit von Genehmigung und Auflagenvorschreibung, keine)
§ 353 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Genehmigung, Antragsbedürftigkeit)