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VwGH 19. 4. 1996, 95/19/1175 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/278ZfV 1998, 162

§ 5 Abs 1 AufG (Sicherung des Lebensunterhaltes; GmbH-Anteil)

VwGH 19.04.1996, 95/19/1175

Die Bfin hat vorgebracht, sie verfüge über eine bareingezahlte Stammeinlage an einer näher bezeichneten GmbH in der Höhe von S 250.000,-. Dies lasse ihren Lebensunterhalt als gesichert erscheinen.

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