§ 5 Abs 1 AufG (Sicherung des Lebensunterhaltes; GmbH-Anteil)
VwGH 19.04.1996, 95/19/1175
Die Bfin hat vorgebracht, sie verfüge über eine bareingezahlte Stammeinlage an einer näher bezeichneten GmbH in der Höhe von S 250.000,-. Dies lasse ihren Lebensunterhalt als gesichert erscheinen.