§ 28 BPersVG
Personalvertretung 20.09.1995, A 20-PVAK/95
Gem § 28 BPersVG haben die PersVOrg über die Zustimmung zur dienstrechtlichen Verfolgung ihrer Mitgl zu entscheiden. Eine Entscheidung darüber, ob der dienstrechtlichen Verfolgung eines Bea zugestimmt wird, der dem PersVOrg gar nicht angehört, entspricht jedoch nicht dem G.