§ 23 Abs 1 Vlbg RPG (Bausperre; wenn zur Erlassung oder Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich; Verordnung des Gemeinderates)
§ 23 Abs 1 Vlbg RPG (Bausperre; wenn zur Erlassung oder Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich; Verordnung des Gemeinderates)