§ 4 Abs 1 Stmk KanalG 1988 (öffentliche Kanalanlage, Anschlusspflicht; Betrieb durch einen Gemeindeverband; Zweckmäßigkeit der Errichtung und des Betriebs keine Tatbestandsvoraussetzung)
VwGH 25.01.1996, 95/06/0169
Nach § 4 Abs 1 KanalG 1988 sind Fragen der Zweckmäßigkeit der Errichtung und des Betriebs der Kanalanlage kein maßgebl Kriterium für das Bestehen der Anschlussverpflichtung. Der Betrieb der Kläranlage kann auch durch einen GdVerband erfolgen. Abw.