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BerK 3. Dezember 1997, GZ 76/8-BK/97

JudikaturZfV 1998/13ZfV 1998, 227

§ 123 Abs 1 BDG 1979 (Einleitung des Disziplinarverfahrens, Entscheidung im Verdachtsbereich; disziplinärer Überhang, rk gerichtl Verurteilung)

BerK 03.12.1997, GZ 76/8-BK/97

Bei Vorliegen einer Disziplinaranzeige hat die DK darüber zu befinden, ob der ihr angezeigte Sachverhalt zur Einleitung des Disziplinarverfahrens ausreicht. Dabei ist eine Entscheidung im Verdachtsbereich zu treffen, es muss also noch nicht Klarheit bestehen, ob der Beamte sich der ihm vorgeworfenen Dienstpflichtverletzung tatsächl schuldig gemacht hat. Nach ständiger Rsp des VwGH ist darauf Bedacht zu nehmen, ob ein strafbares Verhalten eines Beamten zugleich eine Verletzung des in § 43 Abs 2 BDG normierten Tatbestandsmerkmals des Vertrauens beinhaltet. In einem solchen Fall vermag das strafgerichtl Urteil, den mit der Disziplinarstrafe mitverfolgten Zweck, - wie bspw - den Beamten an die Erfüllung seiner Pflichten zu mahnen, nicht mitzuerfüllen. Ebenso wird der für die disziplinäre Verfolgung wesentl Gesichtspunkt, das Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten, bei Verhängung einer gerichtl Strafe in keiner Weise berücksichtigt (VwGH 05.03.1980, SlgNF 10.060 A; 28.01.1980, SlgNF 10.027 A). Aufgrund der vorliegenden Verdachtsmomente konnte die DK daher jedenfalls zu keiner anderen Entscheidung kommen. Abweisung.

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