§ 41 Abs 1 FrG (Schubhaft)
§ 41 Abs 4 FrG (Beschwerde gegen die Verhängung der Schubhaft gem § 51 FrG )
§ 51 FrG (Schubhaftbeschwerde an den UVS; keine Anfechtbarkeit des Schubhaftbescheides vor dem VwGH, auch nicht nach Entlassung des Fremden aus Schubhaft)