§ 4 Abs 1 AufG (Klärung, ob Erst- oder Verlängerungsantrag)
VwGH 21.02.1996, 95/21/0115
IZm der auch im Spruch gen Best des § 9 AufG ergibt sich, dass die bel Beh von einem ErstA des Bf ausging. Hiezu ergibt sich aus dem VerwAkt, dass der Bf den A unter Verwendung des amtl aufgelegten Formblattes stellte. Die Rubrik ErstA oder VerlängerungsA wurde nicht ausgefüllt. In der Berufung gegen den erstinstanzl B verneinte der Bf eine AStellung gem § 6 Abs 1 AufG und behauptete unter ausdrückl Bezugnahme auf § 13 AufG einen VerlängerungsA gestellt zu haben.