§ 5 Abs 1 AufG (Unterhalt, nicht gesicherter; Sozialhilferichtsatz; Feststellungen)
VwGH 20.03.1996, 95/21/0087
Die Auffassung der bel Beh, dass für die Beurteilung der Frage des nicht gesicherten Unterhaltes für die Geltungsdauer der Bew iSd § 5 Abs 1 AufG die Richtsätze in der Sozialhilfe des betreffenden Bundeslandes heranzuziehen sind, begegnet keinen Bedenken. Jedoch setzt eine danach ausgerichtete rechtl Beurteilung voraus, dass die Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie die Anzahl der auf diese Mittel angewiesenen Personen festgestellt und dem Betrag der richtsatzmäßigen Gesamtunterstützung iSd anzuwendenden Sozialhilferechtes gegenüber gestellt werden.