§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling, Begriff, begründete Furcht vor Verfolgung; untergeordneter Sympathiesanten)
VwGH 18.12.1996, 95/20/0342
Es existiert kein Erfahrungssatz des Inhaltes, dass stets nur in führender Position tätige Gegner des herrschenden Systems verfolgt würden und nicht, wie der Bf ausführt, auch regelmäßig die Taktik von Verfolgerstaaten zu beobachten sei, dass untergeordnete polit Sympathisanten verfolgt werden, denn je mehr die staatl Stellen untergeordnete Gegner oder vermeintl Sympathisanten dieser verfolge, desto größer werde die Angst in der Bevölkerung, womit auch die Chancen auf mehr Kollaborateure wüchsen. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.