Art 33 Abs 2 FlKonv (Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens, Gefahr für die Gemeinschaft des Aufenthaltslandes; kumulatives Vorliegen der Voraussetzungen erforderlich; Verurteilung wegen nicht besonders schweren Verbrechens, Zukunftsprognose; Verurteilung nach Suchtgiftgesetz)
§§ 12 Abs 1 und 16 Abs 1 SuchtgiftG (Strafrahmen nicht über fünf Jahre; kein besonders schweres Verbrechen iSd Art 33 Abs 2 FlKonv)