V BH Innsbruck aufgrund StVO 26. 8. 1990 (Fahrverbot für Lkw auf bestimmten Straßenstrecken, Ausnahmen für Unternehmen mit Standort in aufgezählten Gemeinden; Aufhebung der Nennung einer Gemeinde durch den Verfassungsgerichtshof aufgrund Beschwerde eines Beschuldigten, dessen Unternehmen weitere Betriebsstätte in einer der genannten Gemeinden hat)
VwGH 11.12.1996, 94/03/0304