§ 4 Abs 1 Z 1 lit b IngG (Standesbezeichnung „Ingenieur“, Berechtigung zur Führung, Verleihung, Berufspraxis; Tätigkeit im elterlichen Betrieb; kein Ausschluss eines Dienstverhältnisses wegen Unterlassung der Anmeldung zur Sozialversicherung allein; Berufspraxis auch bei selbständig ausgeübter Tätigkeit)
VwGH 28.01.1997, 96/04/0249