§ 359b GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Prüfung der Voraussetzungen, Nachbarn, Parteistellung, keine)
VwGH 12.11.1996, 96/04/0166
Nach VwGH 31.03.1992, 92/04/0038 kommt den Nachbarn in einem Verf nach § 359b GewO 1973 Parteistellung nicht zu. In diesem Zusammenhang kommt dem Umstand, ob die Beh die bei Erfüllung der Voraussetzungen ihr obliegende b-mäßige Feststellung nach § 359b GewO 1973 unmittelb auf Grund des Genehmigungsansuchens (§ 353 GewO 1994) traf, oder aber erst nach Durchführung eines beh Lokalaugenscheines, keine E-Relevanz zu. Zw einem „Lokalaugenschein“ iSd § 54 AVG und der „AugenscheinsVerh“ iSd § 356 GewO 1994 ist in diesem Zusammenhang nicht zu differenzieren.