§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung mit Bescheid, kein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet; Bedachtnahme auf Privat- und Familienleben; Beschäftigungsbewilligungen für Zeiten, wo keine Aufenthaltsbewilligung besteht)
VwGH 21.02.1997, 97/18/0027
Die Tatsache, dass für den Bf zu einem Zeitpunkt eine BeschäftigungsBew erteilt wurde, zu dem er über eine Bew zum Aufenthalt nach dem AufG verfügte, führt nicht dazu, dass nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der AufenthaltsBew die in zeitl Hinsicht darüber hinausreichende BeschäftigungsBew die fehlende Bew nach dem AufG zu ersetzen vermag. Vielmehr kann bei Fehlen der AufenthaltsBew die BeschäftigungsBew aus wichtigen Gründen in der Pers des Ausländers widerrufen werden (§ 9 Abs 2 lit b AuslBG; vgl dazu Schnorr, Ausländerbeschäftigungsgesetz3, Wien 1995, § 4 Rz 29). Abw.