§ 60 Oö Gemeindeordnung (Notanordnungsrecht des Bürgermeisters, kein rechtzeitiger Beschluss des zuständigen Kollegialorganes; Erhebung einer VfGH-Beschwerde, keine erkennbaren Hinderungsgründe für rechtzeitige Einberufung der Gemeinderatssitzung)
VfGH 30.09.1996, B 1529/96